03.05.2016
BAZL verfügt Gebühren am Flughafen Zürich
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt die von der Flughafen Zürich AG im September 2015 beantragten Gebühren. Diese werden für die Nutzer des Flughafens Zürich in Zukunft tiefer ausfallen.
Mit der am 3. Mai 2016 erlassenen Verfügung genehmigt das BAZL die von der Flughafen Zürich AG beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den Fluggesellschaften voraus. Sofern die Verfügung rechtskräftig wird, können diese per 1. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig.
Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von tieferen Kosten. Dank der erfreulichen Passagierentwicklung und der Kosten- und Investitionsdisziplin bei der Flughafen Zürich AG kann trotz der Gebührenreduktion die Kostendeckung im regulierten Bereich beibehalten werden. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.
Auch Lande- und Flugzeugabstellgebühr betroffen
Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäss Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt.